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Preisberechnung

 

Listenpreis

Preiseinheit

Einstandspreis

Listenpreis, Preiseinheit und Einstandspreis werden ebenfalls aus dem Artikelstamm übernommen. Alle drei Felder sind änderbar (der Einstandspreis jedoch nur, wenn im Artikel EK änderbar aktiv ist).

 

Rabatt

 

Ist im Adressstamm des Kunden ein Rabatt hinterlegt, so überträgt BO diesen in die Auftragsposition (Voraussetzung: Artikel ist rabattierbar). Der Rabatt kann bei Bedarf in der Position überschrieben werden.

 

Nach dem Aufruf eines Artikels in der Auftragsposition und nach Eingabe der Menge nimmt Business OPEN bestimmte Berechnungen vor:

 

Einzelpreis

Gesamtpreis

Aus Rabatt und Listenpreis errechnet BO unter Berücksichtigung der Preiseinheit zunächst den Einzelpreis.

 

Der Einzelpreis kann jedoch auch manuell erfasst oder von BO aus einem eingegebenen Bruttopreis errechnet werden.

 

Bruttopreis

Durch Klicken auf den unsichtbaren Button unter der Feldbeschriftung Einzelpreis rufen Sie einen Dialog auf, in dem Sie den Bruttopreis des Artikels eingeben können:

 

 

Business OPEN berechnet nun Einzelpreis und MWSt.-Betrag anhand des eingegebenen Bruttopreises.

 

Gesamtpreis

Aus dem Einzelpreis * eingetragener Menge errechnet BO den Gesamtpreis der Position. Der Gesamtpreis kann ebenfalls direkt im Layout geändert werden.

 

Deckungsbeitrag/DB-%

 

Aus dem Verhältnis von Gesamtpreis zu Einstandspreis ermittelt BO den Deckungsbeitrag und Deckungsbeitragssatz DB-% sowie anhand des MWSt.-Prozentsatzes des Artikels den

MWSt.-Betrag

MWSt.-Betrag der Position.

 

 

MWSt. im Ausnahmefall ändern

Die MWSt. kann im Auftrag prinzipiell nicht geändert werden.

 

Im Bedarfsfall (z.B. bei freien Artikeln) hat der Benutzer die Möglichkeit, bei gleichzeitigem Drücken der alt-Taste einen anderen Mehrwertsteuersatz aus dem Popup-Menü MWSt. zu übernehmen).

 

Die Verantwortung für die Richtigkeit der MWSt. in der Auftragsposition trägt allein der Benutzer! Business OPEN weist Sie in einem Folgedialog (s.u.) darauf hin.

 

Zusätzlich müssen Sie bei der Änderung des MWSt.-Prozentsatzes entscheiden, ob BO die Preisfindung erneut durchlaufen oder anhand der aktuell in der Position eingetragenen Preise und des Rabatts die MWSt. neu berechnen soll.

 

Letzteres empfiehlt sich, wenn Sie die genannten Werte in der Position zuvor manuell angepasst haben.

 

 

 

 

 

Exkurse:

 

Einstandspreis als Quelle der Deckungsbeitragsrechnung

Rabattglättung


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