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Regeln für die Lieferadresse

 

Lieferadresse

Das Feld Lieferadresse wird von Business OPEN nach bestimmten Regeln gefüllt:

 

 

1. Ist im Stammdatensatz der Kundenadresse auf Seite 2 eine Lieferanschrift eingetragen, wird auf jeden Fall diese Anschrift in den Auftragskopf übernommen. Eine in der Adresse hinterlegte Lieferanschrift hat Vorrang vor allen anderen Programmoptionen in Business OPEN!

 

2. Ist im Adressdatensatz keine Lieferadresse hinterlegt, besteht die Möglichkeit, im Vorgang einen Gesprächspartner in die Lieferadresse einzusetzen.

 

Voraussetzung: Im Mandanten muss auf Seite 5 die Option VorgangGespa_ "angehakt" sein.

 

Ist zur Kundenadresse nur ein einziger Gesprächspartner verzeichnet, übernimmt Business OPEN im Falle der genannten Konfiguration diesen Gesprächspartner automatisch in die Lieferadresse des Auftrags. Andernfalls erscheint ein Dialogfenster zur Auswahl des gewünschten Gesprächspartners:

 

 

 

Durch Doppelklick auf einen Zeileneintrag in der angebotenen Personenliste übertragen Sie den Ansprechpartner in die Lieferadresse des Auftrags.

 

3. Ist im System keine Übernahme von Gesprächspartnern konfiguriert und auch keine Lieferadresse im Adressdatensatz hinterlegt, wird die normale Anschrift der Adresse als Lieferanschrift im Auftrag eingesetzt.

 


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