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UmsatzsteuerCode_EU

 

Sie haben in Business OPEN die Möglichkeit, jedem für Artikel benötigten inländischen MWSt-Code einen entsprechenden EU-Steuercode zuzuordnen. BO prüft auf Wunsch bei der Vorgangserfassung für EU-Auslandskunden den MWSt-Code eines Artikels und ersetzt in der Position den MWSt 0%-Code für Ausländer mit dem zutreffenden artikelbezogenen EU-Steuercode im System.

 

EU-Steuercode

Für jeden benutzten Artikel-MWSt.-Satz im System ist zunächst eine EU-Entsprechung anzulegen. Den UmsatzstCode und UmsatzstNamen können Sie nach eigenem Ermessen vergeben. Wichtig ist die Beibehaltung des Prozentsatzes 0,00% für Ausländer:

 

 

Zuweisung an inländischen MWSt.-Code

Anschließend können Sie im Datensatz des inländischen MWSt.-Codes den entsprechenden EU-Steuercode zuweisen:

 

 

in Adresse:

Steuercode Ausland 0%

In den Stammdatensätzen der EU-Auslandsadressen bleibt der Auslandssteuercode 0% erhalten.

 

 

EU_Steuerartikel_

Ist auf Seite 5 im Mandanten die Checkbox EU_Steuerartikel_ aktiv, setzt BO bei der Vorgangserfassung folgendes Verhalten inkraft:

 

Bei der Neuanlage einer Vorgangsposition für einen EU-Ausländer wird zunächst der MWSt.-Code 0% aus der Adresse eingetragen:

 

 

 

Prüfung in der

Vorgangsposition

Nach Aufruf eines Artikels prüft BO, welcher MWSt.-Code in dessen Artikelstamm vorliegt.

 

 

Ist im entsprechenden Datensatz der Datei "Umsatzsteuer" ein EU_Steuercode eingetragen, wird dieser anstelle der für Ausländer üblichen MWSt. 0% in die Vorgangsposition übernommen:

 

 

 

Beachten Sie:

• Die Überprüfung des EU_Steuercodes verzögert die Erfassung von Positionen.

 

• Der EU-Steuercode bewirkt keine Berechnung von Mehrwertsteuer.

 

• Er kann im Rahmen des Rechnungsexports durch eine BO-Schnittstelle an ein Finanzbuchhaltungsprogramm übergeben und dort für Auswertungen herangezogen werden.

 

 


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