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Verwaltung von Chargen in der Seriennummerndatei

 

Verzweigen

in Datei

"Seriennummer"

 

Nach dem Buchen der Chargennummer(n) wird automatisch ein neuer Datensatz pro Charge in der Datei " Seriennummer " angelegt.

 

 

Wenn Sie eine neu erfasste Chargennummer im unteren Layout des Chargendialogs nochmals markieren und dadurch wieder in das Editierfeld laden, können Sie durch Klicken auf den Informationsbutton den zugehörigen Datensatz in der Seriennummerndatei aufrufen.

 

Lesen Sie weiter oben unter Anlage eines Datensatzes in der Seriennummerndatei , welche Felder BO bei der Neuanlage einer Seriennummer automatisch füllt und welche Felder der Benutzer zusätzlich pflegen kann. Das Gesagte gilt auch für Chargennummern.

 

Chargen in der

Datei

"Seriennummer"

Chargen weisen jedoch folgende Besonderheit auf:

 

In der Seriennummerndatei werden Chargennummern nach der Neuanlage mit der gebuchten Menge und den zugehörigen Nummern von ... bis verwaltet:

 

 

Seriennummer:

1 Datensatz

Eine einfache Seriennummer wird durch einen einzigen Datensatz in der Datei "Seriennummer" repräsentiert, wobei die Seriennummer entweder "auf Lager" ist oder nicht.

 

Charge:

n Datensätze

Im Gegensatz dazu können Chargen mit mehreren Datensätzen vertreten sein, z.B. immer dann, wenn eine Charge teilweise ausgeliefert wurde, der Rest aber auf dem Lager verbleibt.

 

In diesem Fall muss BO die ursprüngliche Charge teilen und die Einzelteile getrennt verwalten. Ein Teil einer Charge ist dann auf Lager, der andere Teil nicht.

 

Bereits im Ausgabelayout der Seriennummerndatei lässt sich erkennen, welche Menge einer Charge mit welcher Nummernstaffel auf Lager liegt und welche schon ausgebucht ist:

 

 

Nummer von

Nummer bis

Die einzelnen Teilmengen einer Charge werden von BO über die Nummer von und die Nummer bis (aus der ursprünglichen Gesamtmenge) eindeutig definiert.

 

Die genaue Identifizierung einer (Teil-)Charge über ihre Nummer von/bis ist darüberhinaus wichtig für alle Anwender, die die Verwendung ihrer Chargen lückenlos nachweisen müssen.


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