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DATEV-Steuerschlüssel im Umsatzsteuer-Datensatz

 

Datevsteuerschlüssel

Als weitere Voraussetzung für den DATEV-Export müssen die DATEV-internen numerischen Steuerschlüssel für Umsatz und Vorsteuer im System hinterlegt werden.

 

Umsatzsteuer

Öffnen Sie in der Datei "Umsatzsteuer" den Datensatz jedes verwendeten Steuersatzes. Tragen Sie in den Feldern Datevsteuer-schlüssel_Umsatz und - _Vorsteuer die zutreffenden Werte ein:

 

 

 

BO übergibt mit jeder exportierten Rechnung bzw. Rechnungsprüfung die entsprechenden Steuerschlüssel.

 

 

Achtung:

 

Die DATEV-Steuerschlüssel dürfen nur einstellig hinterlegt werden!

 

Grund: BO setzt beim Export von Rechnungen an Adressen in EU-Staaten die Ziffern 10 als Kennzeichen vor den jeweiligen Steuerschlüssel.


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