Als weitere Voraussetzung für den DATEV-Export müssen die
DATEV-internen
numerischen
Steuerschlüssel
für Umsatz und Vorsteuer im System hinterlegt werden.
Umsatzsteuer
Öffnen Sie in der Datei "Umsatzsteuer" den Datensatz jedes verwendeten Steuersatzes. Tragen Sie in den Feldern
Datevsteuer-schlüssel_Umsatz
und -
_Vorsteuer
die zutreffenden Werte ein:
BO übergibt mit jeder exportierten Rechnung bzw. Rechnungsprüfung die entsprechenden Steuerschlüssel.
Achtung:
Die DATEV-Steuerschlüssel dürfen
nur einstellig
hinterlegt werden!
Grund: BO setzt beim Export von
Rechnungen
an Adressen in
EU-Staaten
die Ziffern 10 als Kennzeichen vor den jeweiligen Steuerschlüssel.